Liebe Mitglieder des Emder Rudervereins e.V.

Wir dürfen den allgemeinen Sportbetrieb wieder öffnen. Voraussetzung sind die Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweiligen Fassung.

Um einen reibungslosen Sportbetrieb, nach den o.g. Vorgaben zu gewährleisten, sind folgende Regelungen unbedingt einzuhalten:

Der Zugang zum Bootshaus erfolgt:
- nacheinander,
- ohne Warteschlangen;
- mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m

Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln
(richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume).

 

Wichtig :

Im Eingangsbereich, Herren-/Damenumkleide, sowie Zugang zur Gastronomie stehen Desinfektionsspender  zur Verfügung, die vor Betreten der Räumlichkeiten zu  nutzen sind!!!!!

        

Auch in den Toilettenanlagen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden dürfen erst wieder benutzt werden ab  einem Inzidenzwert unter 35. Bitte den Aushang beachten.

  • Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung (Anwesenheitsliste) zur Sporteinheit bestätigen:
  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen
  • Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person
  • Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.

 

Allgemeins


  • Die Anmeldung erfolgt –unter Beachtung eines Mindestabstandes von 1,5 m-( die Markierungen auf dem Fußboden sind zwingend zu beachten) beim Übungsleiter/der Aufsichtsperson.
  • Der Kraftraum wird über eine  Anmeldung auf der Homepage gesteuert.
  • Die Übungsleiter/innen und Teilnehmenden reisen individuell und je nach Inzidenzwert (über 35 ) bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an.
  • Gästen, Zuschauer und Zuschauerinnen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 14 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
  • Teilnehmende desinfizieren nach der Nutzung sämtliche bereitgestellte Sportgeräte. Dafür stehen in der Gymnastikhalle und im Kraftraum Desinfektionsgeräte und Papierhandtücherbereit.
  • Übungsleiter/Aufsichtspersonal hat dieses zu überwachen.
  • Übungsleiter und Teilnehmende bringen eigene Handtücher ,ggf.Getränke zur Sporteinheit mit
  • Während der Sporteinheit ist ein Mindestabstand von 2 Metern, bei hoher Bewegungsaktivität (z.B. Ergometer) 4-5 Meter einzuhalten.
  • Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben.
  • Nach Beendigung der Sporteinheit muss der Mund-Nasen-Schutz wieder angelegt werden.

Kraftraum

  • Nach der Anmeldung (Anwesenheitsliste) kann der Kraftraum durch sechs Teilnehmende genutzt werden.
  • Der Abstand (2 Meter, bei hoher Bewegungsaktivität 4-5 Meter) der einzeln genutzten Stationen ist unbedingt einzuhalten und ist vom Übungsleiter/der Aufsichtsperson zu kontrollieren.
  • Teilnehmende bringen eigene Handtücher und Sportgetränke zur Sporteinheit mit.
  • Teilnehmende haben nach Beendigung der Sporteinheit die genutzten Sportgeräte mit dem dafür vorhandenen Desinfektionsmittel zu reinigen.

Gymnastikraum:

  • Nach der Anmeldung (Anmeldeliste) kann die Gymnastikhalle durch 10 Teilnehmende genutzt werden. Bei größeren Gruppen sind der Kraftraum und die Gymnastikhalle (Anwesenheitsliste) als Teilgruppen zu nutzen. Eine Nutzung über die max. Teilnehmerzahl hinaus, ist nicht gestattet.
  • Während der Sporteinheit ist ein Abstand von 2 Meter, bei hoher Bewegungsaktivität 4r-5 Meter einzuhalten.
  • Teilnehmende bringen eigene Handtücher und Sportgetränke zur Sporteinheit mit.
  • Teilnehmende haben nach Beendigung der Sporteinheit die genutzten Sportgeräte mit dem dafür vorhandenen Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Beim Verlassen der Gymnastikhalle ist diese durch den Ausgang zur Fahrradstellplatz zu verlassen-
  • Übungsleiter oder Aufsichtsperson haben vor und nach der Sporteinheit die Räumlichkeiten jeweils 15 Minuten zu lüften!

 

Gastronomie:

  • Die Gastronomie ist Di/Mi/Do wieder geöffnet. Je nach Inzidenzwert ist ggf. einTestnachweis /Impfausweis oder Genesungsnachweis vorzuzeigen.
  • Den Aufforderungen der Thekenkräften ist Folge zu leisten.
  • Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
  • Mundnasenschutz/ Abstand / Hygiene
  • Bei tagesaktuellen Fragen wendet euch an die Thekenkräfte.

 

 

Wir bitten, diese Vorgaben unbedingt einzuhalten, um einen reibungslosen Sportbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sicher zu stellen

Danke für Ihr/euer Verständnis und bleibt gesund.